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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV

Naturdenkmale (§ 28 BNatschG)
Zum Schutz von besonders wertvollen oder schönen Einzelschöpfungen
der Natur können Naturdenkmale ausgewiesen werden.
Dies sind zum Beispiel einzeln stehende alte Laubbäume oder ein
besonders wertvolles Landschaftselement mit geringer Flächengröße.
Mitunter können solche Naturdenkmale auch auf Flugplätzen im
Randbereich vorhanden sein. Es gilt dann ein Veränderungsverbot.
Zuständig sind die jeweiligen Unteren Naturschutzbehörden der
Landkreise.