X
- Anzeige -
ready for take off
- Anzeige -
WIR SIND FÜR DICH DA
- Anzeige -
www.parashop.at
- Anzeige -
checked by BauAir
Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV

EU-Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) (§§ 10, 32, 33, 34, 35, 37 BNatschG)
Ziel der 1992 beschlossenen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie
92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 über die Erhaltung der natürlichen
Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen,
kurz: FFH-Richtlinie; Fauna = Tierwelt, Flora = Pflanzenwelt, Habitat =
Lebensraum), ist es, die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu fördern.
Hierzu wurde ein Netz besonderer Schutzgebiete mit der Bezeichnung
Natura 2000 aufgebaut und Bereiche mit seltenen oder gefährdeten
Lebensraumtypen, Tier- und Pflanzenarten unter Schutz gestellt. Dahinter
steht die Erkenntnis, dass viele Arten nicht nur von einem intakten
Lebensraum abhängig sind, sondern für ihr langfristiges Überleben
auf einen Lebensraumverbund und Austausch angewiesen sind. FFHGebiete
werden in Deutschland über eine Natur- oder Landschaftsschutzgebiets-
Verordnung geschützt, in der Schutz-, Erhaltungs- und
gegebenenfalls Entwicklungsziele festgeschrieben sind.

In den FFH-Gebieten sind die im Anhang I der FFH-Richtlinie aufgeführten
Lebensraumtypen und die in weiteren Anhängen aufge-
führten Pflanzen- und Tierarten geschützt. Unabhängig davon gilt ein
strenger Artenschutz für die in Anhang IV gelisteten Arten.
Einige der durch die Richtlinie geschützten Lebensräume (zum Beispiel
Borstgrasmagerrasen, Kalkmagerrasen, Sandmagerrasen in
bestimmten Ausprägungen) finden sich auf Flugplätzen und Fluggeländen
oder in deren unmittelbarer Nachbarschaft. Einige Flugplätze
und Fluggelände, vor allem Modellflug-, Gleitschirm- und Hängegleiterstartplätze
sowie Segelfluggelände liegen in FFH-Gebieten. Neuzulassungen
von Fluggeländen in FFH-Gebieten sind möglich. Voraussetzung
ist jedoch eine Verträglichkeitsprüfung, die je nach Vorhaben
sehr umfangreich ausfallen kann und nachweisen muss, dass durch
das Vorhaben keine erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungs-,
Schutz- und gegebenenfalls Entwicklungsziele entstehen können.
Informationen zu den FFH-Gebieten der Länder, über ihre Lage und
Ausdehnung, Erhaltungsziele und geschützte Arten gibt es auf den
Internetseiten der jeweiligen Umweltministerien. Das Bundesamt für
Naturschutz bietet hierzu einen Webdienst FFH sowie eine CD-ROM
zu Natura 2000 (NaBiV 14) an. FFH-Gebiete bilden zusammen mit
den EU-Vogelschutzgebieten das Natura-2000-Netz.