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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV

Schutzgebiete

Naturschutzrechtlich geschützte Gebiete sind Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate, Landschaftsschutzgebiete, Naturparke, Naturdenkmale, geschützte Landschaftbeteile und Biotope, in allen EU-Staaten FFH- und EU-Vogelschutzgebiete (Natura 2000) und in Österreich außerdem Ruhegebiete.

In allen Schutzgebieten kommt es darauf an, warum die Gebiete geschützt sind. Schutzzweck, Schutzgegenstand und Erhaltungsziele stehen in der jeweiligen Schutzgebietsverordnung. Die Möglichkeiten reichen vom ungestörten Ablauf der natürlichen Dynamik in Nationalparks über die Erhaltung spezieller Tier- oder Pflanzenarten und ihres Lebensraums in FFH-Gebieten bis zur Erholung der Menschenn zu der die natur- und landschaftsverträgliche Ausübung von Sport gehört. In Nationalparke, Naturschutz- und Vogelschutzgebieten sind meistens das Starten und Landen verboten, auch das Überfliegen kann beschränkt sein.