Naturschutz
Durch den DHV erfolgt eine schriftliche Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde gemäß § 13 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Notwendige Auflagen, wie zum Beispiel Regelungen für sensible Bereiche, werden abgestimmt. Solche Regelungen ermöglichen differenzierte und auf die jeweilige Örtlichkeit angepassten Flugbetrieb. Der DHV überprüft anhand von anerkannten Sachverständigen die flugtechnische Eignung der Gelände und erteilt dann aufgrund der Stellungnahmen abschließend Erlaubnisbescheide.
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