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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV

Häufige Fragen zur Rechtslage

1. Ist die Gemeinnützigkeit des Vereins gefährdet, wenn Tandemunternehmer Geld für die Nutzung des Geländes bezahlen? 
Prinzipiell nein. Die Einnahmen sollte aber in einem vernünftigen Verhältnis zu den Ausgaben stehen, die der Verein zur Erfüllung seiner (gemeinnützigen) Aufgaben hat. Steuerlich interessant ist vor allem die 17.500-€-Grenze (Umsatz pro Jahr), weil darüber Umsatzsteuer erhoben und abgeführt werden müsste. Man tut also gut daran, darunter zu bleiben. Wir empfehlen die Details mit einem Steuerberater abzuklären.

2. Haften Vereine, wenn Piloten (oder auch gewerbliche Tandemunternehmer) Unfälle im Vereinsgelände verursachen?
Geschieht ein Unfall, stellt sich die Frage nach der Verursachung. Hier steht natürlich in erster Linie der Pilot im Fokus. Den Verein könnte aber dennoch ein Verschulden treffen. In den eingangs genannten Beispielen (z.B. Gedränge am Startplatz mit chaotischen Zuständen) muss der Geländehalter dafür sorgen, dass der Flugbetrieb geordnet abläuft. Hier kann er zum Beispiel einen Startleiter einsetzen. Wir empfehlen zudem eine Geländeordnung mit den Regeln im Fluggelände zu erstellen und diese bekannt zu machen. 
Falsch parkende Autos provozieren Ärger mit dem Bauern, interessieren aber haftungsseitig nur, wenn sie das Fliegen gefährden.
Alle DHV Mitglieder sind bei der Tätigkeit als Startleiter oder als Beauftragter für Luftaufsicht bis 1 Mio Euro kostenlos mitversichert.

3. Macht es Sinn, dass Vereine mit gewerblichen Tandemunternehmern Verträge für die Nutzung abschließen?
Ja. Schriftliche Verträge dienen dazu, Nutzungsumfang, Entgelt, Sorgfaltspflichten, Pflichten, etc. zu dokumentieren. Dies regelt den Betrieb und sorgt für Klarheit im Betriebsablauf und im Notfall für Klarheit bei Streitfragen.

Infoblatt "Gewerbliches Tandemfliegen auf Vereinsgeländen" vom 08.02.2016 (pdf)

 

 

 

 

Ansprechpartner

Referat Flugbetrieb
E-Mail: flugbetrieb@dhvmail.de
Tel: 08022-9675-10

Björn Klaassen
Tel: 08022-9675-13
E-Mail: bjoern.klaassen@dhvmail.de