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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV

Einweisung UL-Schlepp

Eingangsvoraussetzungen

Höhenflugausweis, A-Lizenz oder B-Lizenz mit Beschränkung auf Startart Hangstart oder Windenschleppstart

Theorieausbildung

Mindestens 3 Unterrichtsstunden in den Sachgebieten

Luftrecht, Technik, Verhalten in besonderen Fällen.

Einzelheiten siehe Theorielehrplan

Praxisausbildung

Mindestens 20 UL-Schleppstarts  unter Anleitung und Aufsicht eines Fluglehrers mit UL-Schlepp-Lehrberechtigung.

Vorgeschriebene Praxis-Ausbildungsinhalte

Kennen lernen der Ausrüstung, Einüben des Funkverkehrs, Start, Abflug, Flug am Seil, Klinkübungen, Gefahreneinweisung

Einzelheiten siehe Praxislehrplan

Prüfung

Flugschulinterne theoretische und praktische Prüfung.

Berechtigungen

In Verbindung mit dem Höhenflugausweis: Höhenflüge mit UL-Schleppstart mit Flugauftrag der Flugschule im eingewiesenen Schleppgelände

In Verbindung mit der A-Lizenz: Die Startart UL-Schleppstart wird in die Lizenz eingetragen. Sie berechtigt zum freien Fliegen mit dieser Startart.

In Verbindung mit der B-Lizenz: Die Startart UL-Schleppstart wird in die Lizenz eingetragen. Sie berechtigt zu Überlandflügen mit dieser Startart

Gültigkeit

Nur in Verbindung mit der Grundberechtigung (Höhenflugausweis, A-Lizenz, B-Lizenz) gültig.