X
Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV
03.06.2024

Luftsportverband Deutschland mit attraktiver Struktur – neue Beitragsordnung verabschiedet

Bonn – Zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung hatte das LUVD-Präsidium die Delegierten aus den verschiedenen Luftsportgruppen am Donnerstag, dem 16.05.2024, ins Mercure-Hotel in Bonn-Hardtberg eingeladen.

Ziel der Versammlung war es auf Grundlage der neuen Satzung des LUVD, die attraktive Struktur mit der transparenten, modernen Beitragsordnung für den Dachverband im deutschen Luftsport zu beschließen. Nachdem das Präsidium seinen Tätigkeitsbericht für die vergangenen Monate seit Namens- und Satzungsänderung des LUVD (bisher seit 2009: IGDL) abgegeben und die Vertreter der Mitgliedsverbände über die aktuellen Themen in den jeweiligen Luftsportgruppen informiert hatten, stellte Vizepräsident Dr. Dirk Aue den Entwurf der Beitragsordnung vor.

Diesen Entwurf hatten die Geschäftsstellen der Mitgliedsverbände und das LUVD-Präsidium mit Unterstützung von Juristen erarbeitet, um allen Ansprüchen und unterschiedlichen Voraussetzungen bei den einzelnen Bundesluftsportverbänden gerecht zu werden und auch die Bedürfnisse der interessierten Landesluftsportverbände mit einzubeziehen.

Entstanden ist eine Beitragsordnung, die eine gerechte Verteilung der Grundkosten auf die Mitgliedsverbände vorsieht, deren Größe und Finanzkraft mit einbezieht und damit dem ausgeprägten Solidaritätsgedanken folgt. So erhalten Bundesluftsportverbände mit weniger als 400 und Landesluftsportverbände mit weniger als 1.000 direkten Mitglieder einen dauerhaften Nachlass von 40% auf den Grundbeitrag. Die Vertretung des LUVD und seiner Mitgliedsverbände in den Landessportbünden honoriert der LUVD mit einem Nachlass von 20%. Um immer einen ausgeglichenen Haushalt zu sichern, gleichen die Verbände mit mehr direkten Mitgliedern diese Differenz durch einen höheren Grundbeitrag zu gleichen Teilen aus.

Die Ermittlung der Grundlage zur Festlegung des Grundbeitrags wird anhand des jährlichen Wirtschaftsplans ermittelt und folgt streng dem Grundsatz: „So viel wie nötig aber so wenig wie möglich“. Hierüber entscheidet die Mitgliederversammlung mit ihren Delegierten. Angesicht der klar konzentrierten Anzahl zentraler Aufgaben, die der Dachverband übernehmen wird – politische Lobbyarbeit für den Luftsport, Mitgliedschaft in DOSB und FAI, sowie die Unterstützung seiner Mitglieder bei Förderanträgen – werden die Grundbeiträge für alle Mitgliedsverbände stabil äußerst niedrig sein.

Mit dieser einfachen und übersichtlichen Beitragsordnung folgt der LUVD stringent der Grundausrichtung, seinen Mitgliedsverbänden volle Autonomie zuzusichern. Die Facharbeit sowie die sportlichen Tätigkeiten werden in dem Organ der Luftsportgruppen geführt, in denen sie anfallen.

Sobald die angestrebten Mitgliedschaften in der FAI, dem DOSB und weiteren sportlichen Dachorganisationen erfolgt sind, wird neben dem Grundbeitrag ein Sportbeitrag erhoben, der sich nach der Anzahl an direkten Mitgliedern der einzelnen Mitgliedsverbände richtet und nach diesem Schlüssel entsprechend umgelegt wird.

Der Beschluss zu der neuen Beitragsordnung erfolgte durch die Delegierten aus den Luftsportgruppen des LUVD ohne Gegenstimme und Enthaltung.

Der LUVD ist mit seiner transparenten und fairen Struktur der Dachverband, in dem alle Luftsportarten und deren Verbände Mitglied sein können. Dafür wird der LUVD zeitlich befristet alle vorhandene und neuen Mitgliedsverbände von der Zahlung des Grundbeitrages bis Ende 2026 freistellen.  Hierdurch haben alle Bundes- und Landesluftsportverbände die Möglichkeit, dem LUVD ohne jegliches Risiko beizutreten, sein Leistungsspektrum auszuprobieren und vor allem an der Entwicklung einer echten, solidarischen und selbstbestimmten Dachorganisation mitzuwirken. Auch dieser Beschluss erfolgte einstimmig.

„Die Delegierten haben uns mit ihrer Zustimmung zur Beitragsordnung ihr Vertrauen geschenkt.“ freut sich LUVD-Vize Dr. Dirk Aue. „Wir haben nun eine neue klar strukturierte, einfache und sportlich faire Beitragsordnung. Damit ist der LUVD umfassend handlungsfähig und bietet allen Luftsportorganisationen eine echte Alternative mit fairen Rahmenbedingungen.“

LUVD-Präsident Hans Schwägerl ergänzt: „Jetzt ist es Zeit, den Spirit und das Engagement unserer Mitglieder zu nutzen und alle Luftsportverbände über die Vorteile des LUVD zu informieren. Es gibt jede Menge guter Argumente für eine Mitarbeit im LUVD, aber keine Gründe mehr, die dagegensprechen.“ Zudem berichtete das Präsidium über die neue Finanz- und Reisekostenordnung sowie die Rahmenordnung für die Luftsportgruppen.

Die teilnehmenden Delegierten werteten die Beschlüsse der außerordentlichen Mitgliederversammlung sowie die weiteren Ordnungen als wichtige Bausteine für den LUVD. Ein umfassender Aktionsplan wurde für die kommenden Monate vereinbart. Die nächste ordentliche Mitgliederversammlung wird im November 2024 stattfinden.

Kontakt für weitere Informationen:

Luftsportverband Deutschland e.V. (LUVD)
E-Mail: office@luvd.aero
Webseite: www.luvd.aero