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Deutscher Gleitschirm- und Drachenflugverband e.V.

DHV
30.04.2012

Grünes Licht für DHV-Erprobungsprogramm E-Aufstieg-GS

Für das DHV-Erprobungsprogramm der elektrischen Aufstiegshilfe für Gleitschirmfliegen hat das BMV grünes Licht gegeben. Im Rahmen des Erprobungsprogramms findet eine Einweisung der teilnehmenden Piloten statt, welche anschließend selbständige Flüge durchführen dürfen. Die Einweisung dürfen teilnehmende GS-Flugschulen und GS-Fluglehrer durchführen, sofern sie dafür vom DHV eine Berechtigung erhalten haben. Die Einweisung der Fluglehrer erfolgt durch DHV-Experten zusammen mit mindestens einem Hersteller eines E-Aufstieg-Systems. Die Berechtigung ist auf das System beschränkt, mit dem die Fluglehrereinweisung durchgeführt worden ist.

Für die Teilnahme am Erprobungsprogramm mit der E-Aufstiegshilfe werden den Piloten unter anderem folgende Rahmenbedingungen für eine Einweisung vorgeschrieben:

Die Piloten benötigen die B-Lizenz und mindestens 100 Höhenflüge (Flugbuchnachweis) und müssen volljährig sein. Die Feststellung der Eignung erfolgt durch eine vom DHV autorisierte Flugschule. Der Pilot muss fortgeschrittene Groundhandling-Fähigkeiten im ebenen Gelände nachweisen. Eine theoretische Einweisung mit mindestens 6 Unterrichtsstunden (Luftrecht, Flugpraxis und Verhalten in besonderen Fällen / menschliche Leistungsfähigkeit / Natur- und Umweltschutz, Technik / Gerätekunde, Sicherheit gegenüber Dritten), eine technische Einweisung und praktische Vorbereitungsübungen wie z.B. Laufübungen mit Motor und Schirm müssen durchgeführt werden. Vor Durchführung der Praxiseinweisung muss der Pilot von seiner Flugschule beim DHV als Teilnehmer des Erprobungsprogramms angemeldet und diese Anmeldung bestätigt sein. Die Praxiseinweisung beinhaltet mindestens 20 komplette Starts (inkl. Aufziehen des Schirms) mit E-Aufstiegshilfe im flachen Gelände, davon mind. 10 mit einem Höhengewinn, der eine sichere Landeeinteilung mit abgestelltem Motor erlaubt. Die theoretische und praktische Prüfung nimmt die Flugschule ab und meldet diese an den DHV. Es gibt eine Erleichterung für Piloten mit Motorschirmlizenz: Das Fach Luftrecht entfällt; die Anzahl der Starts wird auf mindestens 10 Starts reduziert, davon müssen mind. 5 Starts mit einer kompletten Landeeinteilung mit abgestelltem Motor geflogen werden.

Die Startart "elektrische Aufstiegshilfe" (E-Aufstieg) für Hängegleiten wurde freigegeben!
Die Erlaubnis für Hängegleiterführer (§ 42 LuftPersV) zusammen mit der Einweisung in die neue Startart ist genügend. Die Einweisung wird nach § 44 Abs. 3 LuftPersV in den Luftfahrerschein eingetragen. Das Fluggerät muss den Lufttüchtigkeitsanforderungen für Hängegleiten genügen. Darin enthalten sind z.B. die Begrenzung der Batteriekapazität. Gestartet werden darf auf behördlich zugelassenen Fluggeländen. 

Der DHV bemüht sich um ein Einvernehmen mit den Luftämtern der Länder darüber, dass Schleppgelände mit DHV-Erlaubnis auf einfachem Weg die Genehmigung der Länderbehörden bekommen können.