Bei Nachprüfungen und Unfalluntersuchungen wurde festgestellt, dass auf grund von Alterung die Bruchfestigkeiten von Aramid-Leinen bei den oberen Leinenstockwerken stärker absinken können als bei den Stammleinen.
Es wird deshalb vorsorglich folgende Sicherheitsmaßnahme getroffen.
Bei der Nachprüfungen von Gleitsegeln müssen Aramid-Leinen alle Leinenstockwerke einer stichprobenweisen Überprüfung der Bruchfestigkeit unterzogen werden.
Es werden folgende Grenzwerte festgelegt:
Die Summe aller A+B Leinen auf Basis des schlechtesten gemessenen Wertes dürfen das 8 Fache des maximale Startgewichts nicht unterschreiten. Die Summe aller weiteren Leinenebenen dürfen das 6 Fache des maximalen zulässigen Startgewichts nicht unterschreiten. Basis ist der schlechteste gemessene Wert. Zusätzlich wird ein minimaler Grenzwert in N für jeden Leinentyp vom Hersteller festgelegt.
Die Sicherheitsmaßnahmen müssen bei der nächsten Nachprüfung durchgeführt werden. Kochel am See, 24.05.2004
Christian Rönning UP Europe GmbH, Altjoch 19a, 82431 Kochel a. See
Tel: 08851/92 92-0, E-Mail: info@up-europe.com, Internet: www.up-europe.com |